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Entkernung

Als Entkernung bezeichnet man im Bauwesen den Teil-Abriss eines bestehenden Gebäudes, bei dem in der Regel lediglich die Fassaden erhalten bleiben. Entkernungen werden vor Allem durchgeführt, wenn die Fassade eines Gebäudes erhalten bleiben soll, die dahinterliegende Struktur aber baufällig ist oder aus anderen Gründen nicht mehr (rentabel) genutzt werden kann. Hinter der historischen Fassade wird dann nach der Entkernung ein modernes Gebäude errichtet. Entkernungen werden durch professionelle Abbruchunternehmen oder spezialisierte Bauunternehmen durchgeführt. Bei der Entkernung handelt es sich um einen massiven baulichen Eingriff, der auch vor tragenden Elementen nicht Halt macht. Der Unterschied zum Abbruch eines Gebäudes liegt darin, dass bei der Entkernung das äußere Erscheinungsbild erhalten bleibt. Hingegen gehen dabei oft ursprüngliche konstruktive Eigenschaften und Funktionen verloren. Eine Entkernung ist kostenintensiv, da meist ganze Gebäudeteile während der Bauarbeiten künstlich gestützt werden müssen. Sie wird deshalb praktisch nur bei denkmalgeschützten und intensiv genutzten Gebäuden oder bei für das Ortsbild charakteristischen Bauwerken angewendet (Gebäudeensemble). Diese Art des Umgangs mit historischen Gebäuden ist sehr umstritten, Belange der Denkmalpflege, Stadtbildpflege und kommerzielle Interessen von Investoren sind sorgfältig abzuwägen. Entkernungen werden auch im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten durchgeführt. Meist betrifft dies neuere, durch Schadstoffe wie zum Beispiel Asbest belastete Bauwerke, die gesprengt werden sollen. In solchen Fällen werden sämtliche asbesthaltigen Bauteile, namentlich Böden, Wände und Zwischendecken, aber auch kontaminierte Elemente des Tragwerks (zum Beispiel mit Spritzasbest verkleidete Stützen) entfernt, um bei der Sprengung die Emissionen mit schädlichen Stäuben so gering wie möglich zu halten. Ein bekanntes Beispiel für dieses Abbruchverfahren ist das 2004 gesprengte Hochhaus mit dem Spitznamen „Langer Oskar“ in Hagen.